Kunst-Auktionshaus WENDL, Rudolstadt in Thüringen

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Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen für Sie zusammengestellt.

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Abholung
Wann kann ich meine Ware abholen?

Wir bitten um zeitnahe Abholung ersteigerter Ware zur Auktion bzw. zu unseren Öffnungszeiten Dienstag bis Freitag (9:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr). Montags und an den Wochenenden ist unser Haus geschlossen. Nach jeder Auktion bieten wir einen zusätzlichen Tag zur Warenabholung an. Der Termin für diesen Abholsamstag (9:00 bis 12:00 Uhr) wird unter der jeweiligen Auktion bekannt gegeben. Die Ausgabe der Ware findet erst nach Bezahlung statt. Wir akzeptieren vor Ort nur Bar oder EC-Zahlung. Kreditkarten oder Schecks werden nicht angenommen. Beim Verpacken sind wir Ihnen gern behilflich. Ist eine Selbstabholung nicht möglich, empfehlen wir Ihnen gern folgende Speditionen und Transportfirmen. Die Beauftragung des Unternehmens muss jedoch stets von Ihnen selbst organisiert werden.

Speditionen und Transportfirmen

Auktionsergebnisse
Wie erfahre ich die Höhe der Zuschläge?

Die Zuschläge werden nach dem Hammerschlag sofort im Online-Katalog veröffentlicht. Nicht versteigerte Positionen gehen direkt in den Nachverkauf und sind zum Limit-Preis (zzgl. 22,99 % Provision inkl. MwSt) erhältlich. Topzuschläge sind nach Ablauf der Auktion über die jeweilige Auktion einsehbar.

Benutzerkonto
Welche Vorteile hat eine Anmeldung?

Mit einem Benutzerkonto haben Sie die Möglichkeit durch Anklicken des Herz-Symbols ganz einfach interessante Objekte in Ihrer "Merkliste" zu sammeln.
Die Abgabe von Geboten ist ebenso unkompliziert möglich. Sobald Sie als Benutzer eingeloggt sind, können Sie auf jedes Los bieten.
Über den Link "Abgegebene Gebote" (Symbol Warenkorb) sehen Sie nach der Auktion Ihre Zuschläge. Sie können sich über das Benutzerkonto auch direkt zum "LIVE-Bieten" anmelden.

Bieten
Wie kann ich an einer Auktion teilnehmen?

1. Vor Ort als Saalbieter: Der spannendste Weg, an einer Auktion teilzunehmen, ist vor Ort im Auktionssaal mitzubieten. Dazu holen Sie sich an der Kasse eine Bieternummer, und schon kann es losgehen.

2. Hinterlegen Sie Vorgebote über unsere Website:
Das hat mehrere Vorteile: Ihre Gebote werden direkt in unser System übernommen und Sie sehen nach der Auktion sofort, ob Sie den Zuschlag erhalten haben. Nach der Auktion können Sie dort Ihre Rechnung ausdrucken und eine Versandpauschale anfordern, wenn Sie die Objekte zugeschickt bekommen möchten.

3. Gebotsabgabe als schiftlicher Bieter - per Bieterzettel, per formloser E-Mail, Fax oder Brief:  (Diese Gebote müssen 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen) 
Wenn Sie Gebote hinterlegen - gleich in welcher Form (auch über die Website) - werden diese von uns stets interessewahrend für Sie berücksichtigt. Sie bekommen also Ihren Zuschlag immer so günstig wie möglich - ca. 10 % über dem darunter liegenden Gebot. Wenn Sie Ihre Gebote zu einem späteren Zeitpunkt erhöhen, wird das darunterliegende niedrigere gelöscht.
Achtung: Gebote werden nicht mündlich entgegengenommen!

3. Als Telefonbieter: Telefonbieten ist ab einem von uns ausgedruckten Limit von mindestens 240,– € möglich. Auch Telefongebots-Wünsche müssen 24 Stunden vor Auktionsbeginn in schriftlicher Form vorliegen. Siehe Erklärung "Telefonbieten".

4. Live in Echtzeit online mitbieten - unabhängig vom Limit und Ihrem Aufenthaltsort: Die Anmeldung ist über unsere Website und die Portale Lot-tissimo sowie Invaluable möglich. Dafür entfallen Zusatzgebühren von 3 bis 5 % (je nach Anbieter), die wir an die Live-Biet-Portale weitergeben müssen. Ausführliche Erläuterungen zum Bieten finden Sie auch unter Wie biete ich?.

Für das Nicht-Zustandekommen von Telefon- und Onlineverbindungen übernehmen wir keine Haftung.

CITES
Wofür brauche ich eine CITES-Bescheinigung?

CITES (Convention on international trade in endangered species of wild fauna and flora) ist das Resultat der Washingtoner Artenschutzkonferenz von 1973 und verbietet nach einem geregelten System den Handel mit geschützten und vom Aussterben bedrohten Tieren sowie den damit verbundenen Materialien (Elfenbein, Korallen, etc.). Für den Handel innerhalb der EU ist eine CITES-Bescheinigung nicht erforderlich. Wird ein Produkt einer geschützten Art in einen Staat außerhalb der EU exportiert (oder von diesem importiert), ist eine CITES-Bescheinigung erforderlich. Genehmigungsfrei dürfen Antiquitäten mit z. B. Elfenbein gehandelt werden, die nachweislich vor dem 1. Juni 1947 bearbeitet und verkauft wurden. Dies betrifft in Ausnahmefällen auch jüngere Objekte, deren legale Herkunft belegbar ist. Wir halten uns an die Bestimmungen des CITES-Abkommen und handeln nur mit Produkten geschützter Arten, die vor 1947 verarbeitet wurden.

Gebühren
Welche Zusatzkosten muss ich zahlen?

Kunden zahlen auf ersteigerte Ware ein Aufgeld von insgesamt 24,99 % (21 % Provision plus 19 % MWSt.) sowie die entstehenden Kosten bei Versandwunsch. Für Zuschläge über das LIVE-Bieten wird eine zusätzliche Provision von 3 % bzw. 5 % (plus 19 % MWSt.) erhoben, wodurch ein Aufgeld von insgesamt 28,56 %  bzw. 30,94 % berechnet wird.
Einlieferer zahlen ein Abgeld von insgesamt 17,85 % (15 % Provision + MwSt.) sowie die Objektversicherung von 0,5 % des Limit-Preises. Des Weiteren erheben wir keine zusätzlichen Gebühren. Einlieferer zahlen bei uns keine Gebühren für Fotoarbeiten, Katalogzeilen, Werbung, Internetdienste oder Rückgabe nach Nichtverkauf.

Limit
Was sind Limit-Preise?

Das Limit bezeichnet den Mindestaufrufpreis zur Auktion. Dies ist auch der Mindestzuschlagswert, der in Absprache mit dem Einlieferer erzielt werden sollte. Wird ein Los "ohne Limit" angeboten, ist der Mindestaufrufpreis 20,- €.

LIVE-Bieten
Online mitmachen?

Das LIVE-Bieten ist ein zusätzlicher Service. Für Zuschläge über das auf der Website verlinkte LIVE-Bieten wird eine zusätzliche Provision von 3 % (Saleroom) bzw. 5% (Invaluable) plus MWSt. berechnet, die wir an den jeweiligen Provider weitergeben. Als LIVE-Bieter haben Sie die Möglichkeit, aktiv an der Auktion teilzunehmen, auch wenn Sie nicht vor Ort sind oder telefonisch mitbieten können. Eine LIVE-Bieter-Anmeldung muss für jede Auktion neu beantragt werden. Alle Informationen zur Anmeldung und zum Bieten finden Sie hier.

LIVE-Bieten
Warum kann ich mich nicht anmelden?

Die Anmeldung zum LIVE-Bieten muss zu jeder Auktion extra erfolgen und bis max. 24 Stunden vor Auktionsbeginn durchgeführt worden sein. Eine Freischaltung zum LIVE-Bieten dauert bis zu 2 Stunden, so dass LIVE-Bieter, die sich kurz vor der Auktion bzw. während der Auktion anmelden, nicht sofort teilnehmen können.

Nachverkauf
Wie funktioniert der Nachverkauf?

Positionen, die während der Auktion nicht versteigert wurden, gehen direkt in den Nachverkauf über, wo sie zum Limit-Preis (zzgl. 24,99 % Provision inkl. MwSt) erhältlich sind. Der Nachverkauf ist Teil der Auktion und erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von 4 Wochen. Die nicht versteigerte Ware wird in einem gesonderten Verkaufsbereich unseres Hauses präsentiert und ist über unseren Online-Katalog stets aktualisiert einsehbar.
Wenn Sie ein Untergebot auf unverkaufte Lose abgeben möchten, sollte dies möglichst nahe am vom Einlieferer festgelegten Limit liegen. Ihre Untergebote können durch andere Bieter überboten werden. Jeder, der den Limitpreis bietet, erhält sofort den Zuschlag. Untergebote sind nur nach der Auktion und für Lose mit einem Limit von mehr als 100 € möglich. Spätestens ab der dritten Nachverkaufswoche werden diese Untergebote mit den Einlieferern geklärt. Bei Zustimmung erfolgt der Zuschlag. Lehnt ein Einlieferer ein Untergebot ab, gilt der Status weiterhin als nicht verkauft und die Ware wird am Ende des Nachverkaufszeitraums an den Einlieferer zurückgegeben.

Neukunden
Was muss ich als Neukunde beachten?

Neukunden halten bei der Registrierung an der Kasse bitte ihren Personalausweis bereit. Von Neukunden, die vor allem schriftlich oder online mitbieten möchten, erbitten wir zudem Auskunft über Referenzen von anderen Auktionshäusern, Galerien oder Kunsthäusern, bei denen bereits gekauft oder erfolgreich gesteigert wurde. Gebote von Neukunden werden nur ausgeführt, wenn die Referenzen von uns akzeptiert wurden oder ein bankbestätigter Scheck in Höhe des Höchstgebotes mit Aufgeld und Mehrwertsteuer hinterlegt wurde. Gegebenenfalls fordern wir ein Bardepot. Halten Sie bitte Rücksprache mit uns.

Provision
Wie hoch sind die Gebühren?

Käufer: Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 21 % zzgl. 19 % MWSt erhoben. Dadurch ergibt sicht eine Provision für ersteigerte Ware von insgesamt 24,99 %. Für Zuschläge über das LIVE-Bieten wird zusätzlich eine Provision von 3 % bzw. 5 % (je nach genutzer Live-Platform) zzgl. MWSt. erhoben. Hier ergibt sich für online LIVE ersteigerte Ware eine Gesamtprovision von 28,56 % bzw. 30,94 %.

Einlieferer zahlen bei uns ein Abgeld von 15 % zzgl. 19 % MWSt auf den Zuschlagspreis, d.h. eine Provision für verkaufte Ware von insgesamt 17,85 %.

Die MWSt wird generell nur auf die Provision erhoben, nicht auf die Ware.

Rücktritt
Kann ich mein Gebot zurückziehen?

Gebote werden verbindlich abgegeben und können nicht zurückgezogen werden. Der Katalog erscheint 3 Wochen vor der Auktion, wodurch ausreichend Zeit gegeben wird, die angebotenen Lose durch Anfragen, Recherche und Vorbesichtigung zu prüfen und eine Gebotsabgabe gut abzuwägen.

Rechnung
Wie bekomme ich meine Rechnung?

Die Rechnungen werden unmittelbar nach der Auktion per E-Mail oder per Post verschickt und stehen Online-Kunden auch im Internet zur Verfügung. Sie können online einen Versand beauftragen und die Lieferanschrift mitteilen. Die Zahlung ist umgehend zu leisten, spätestens jedoch 8 Tage nach Rechnungslegung.

Reklamation
In welchem Fall ist eine Reklamation möglich?

Ein erfolgter Zuschlag ist grundsätzlich verbindlich. Für Katalogangaben, Alter, Herkunft, Größe, Gewicht, Signaturen, Marken und Material sowie Beschädigungen usw. wird keine Gewähr und Haftung übernommen. Es besteht Obliegenheit zu Vorbesichtigung. Des Weiteren können Zustandsberichte per E-Mail oder telefonisch angefordert werden. Der Einwand, die Vorbesichtigung nicht wahrgenommen zu haben, berechtigt nicht zu Reklamationen. Rechtzeitig vorgetragene Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht werden nach Möglichkeit dem Einlieferer übermittelt und in einzelnen Fällen, z.B. bei Verdacht einer Fälschung, die Interessen des Ersteigerers beim Einlieferer geltend gemacht. Voraussetzung ist jedoch die Beibringung einer Expertise (auf Kosten des Reklamierenden) eines anerkannten Sachverständigen spätestens 4 Wochen nach der Auktion bzw. nach Erwerb.

Schätzpreise
Ist der Wert der Ware festgelegt?

Die eingelieferte Ware wird nach aktuellen Marktpreisen bewertet und ein zum Steigern reizvoller Limit-Preis zusammen mit dem Einlieferer vereinbart. Der für die Auktion festgelegte Limit-Preis spiegelt jedoch nicht zwangsläufig den endgültigen Wert der Ware wider. Jener bezeichnet den Mindestaufrufspreis zur Versteigerung und den vom Einlieferer mindestens erstrebten Verkaufswert.

Speditionen & Transport
Wer kann meine Ware abholen?

Wir bitten Sie, Ihre Ware bis spätestens 3 Wochen nach der Auktion abzuholen. Ist Ihnen eine Abholung nicht möglich, beraten wir Sie gern und geben Ihnen eine Übersicht der Speditionen & Transportfirmen, die für viele Kunden unseres Hauses fahren. Die Warenabholung beauftragen Sie beim Spediteur selbstständig und informieren uns über die geplante Abholung. Handelt es sich um verschickbare Kleinware, können Sie gern auch einen Versandwunsch aufgeben. Hierbei müssen Sie jedoch mit längeren Wartefristen direkt nach der Auktion rechnen.

Speditionen & Transportfirmen

Telefonbieten
Kann ich telefonisch mitbieten?

Telefongebote sind nur für höherpreisige Objekte zugelassen und werden erst ab einem im Katalog ausgedruckten Limit von mindestens 240,- Euro angenommen. Für niedrig limitierte Positionen unter 240,- € ist telefonisches Mitbieten nicht möglich; auch nicht, wenn ein höheres Schriftgebot abgegeben wird. Hier empfehlen wir als Alternative das LIVE-Bieten. Telefongebote werden schriftlich angemeldet. Voraussetzung ist das Bieten des Limit-Preises. Telefonbieter werden von uns etwa 1 Stunde vor Aufruf des betreffenden Loses telefonisch kontaktiert, um ihre Erreichbarkeit zu überprüfen und sie über eventuelle Verzögerungen im Ablauf zu informieren. Ist ein Telefonbieter zum Zeitpunkt des Aufrufs nicht erreichbar und alleiniger Bieter, wird der Zuschlag zum Limit erteilt.

Umsatzsteuer
Wie berechnet sich die Umsatzsteuer?

Auf der Rechnung ist die gesetzliche Umsatzsteuer ausgewiesen. Basis für die Berechnung der Umsatzsteuer ist nur der Provisionsbetrag und ggf. das Porto. Für ausländische Unternehmer aus EU-Ländern können wir auf Antrag die Rechnung ohne Umsatzsteuer erstellen. Bitte teilen Sie uns dafür Ihre USt-ID-Nummer mit. Der Antrag gilt für die jeweilige Auktion.

Versand
Wird meine ersteigerte Ware zugeschickt?

Der Versand ist ein zusätzlicher und freiwilliger Service unseres Hauses und erfolgt ausschließlich auf Wunsch und Risiko des Ersteigerers. Wir versenden nach Zahlungseingang und in Reihe der Zahlungseingänge unserer Kunden, wodurch es zu leichten Verzögerungen und Wartezeiten kommen kann. Die Ware wird, sofern nicht anders mitgeteilt, immer an die Rechnungsadresse geschickt. Informieren Sie uns daher rechtzeitig über eine abweichende Lieferadresse. Wir übernehmen keinen Versand von Möbeln und zu großen bzw. zu schweren Objekten. Wir bitten darum, die Abholung ersteigerter Ware umgehend einzuleiten. Gern empfehlen wir Ihnen Speditionen und Transportfirmen, die langjährig für Kunden unseres Hauses fahren. Detaillierte Informationen zu Versandkosten, Verpackung und Versicherung finden Sie hier.

Speditionen und Transportfirmen

Versandschäden
Was tun im Schadensfall?

Versandschäden für von uns versandte Ware sind über die ARTIMA Kunstversicherung jeweils bis zu den folgenden Summen versichert: Inland 25.000 Euro, Ausland 10.000 Euro. Für Schmuck, Münzen, Armbanduhren, Taschenuhren und Medaillen gilt eine Grenze von 5000 Euro. Ist ein Schaden eingetreten, so teilen Sie uns dies bitte innerhalb von 2 Werktagen mit. Für die Versicherung benötigen wir aussagekräftige Fotos des Schadens.

Versteigerungsschritte
Wie wird gesteigert?

Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog angegebenen Limit-Preis. Positionen "ohne Limit" werden mit mindestens 20,– € aufgerufen. Sobald mehrere höhere Schriftgebote vorliegen, wird mit dem zweithöchsten Vorgebot als Aufrufspreis begonnen. Versteigert wird in 10 %-Schritten, in Ausnahmen nach Ermessen des Auktionators. Wendl bietet interessewahrend für seine Kunden, d.h. schriftliche Maximalgebote werden nicht unnötig ausgereizt. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Er kann auch erfolgen, sobald der vom Auftraggeber vorgeschriebene Limit-Preis geboten und kein Gegenbieter vorhanden ist. Hier beispielhaft die Steigerungsschritte: 20, 30, 40, 50, 60, ... 170, 180, 200, 220, 240, 260, 280, 300, 330, 360, 390, 420, 460, 500, 550, 600, 650, 700, 750, 800, 900, 1000, 1100, 1200, 1300, ..., 2000, 2200, 2400, usw.

Vorbesichtigung
Kann ich die Ware anschauen?

Unsere Kunden haben die Möglichkeit und die Obliegenheit, die zu versteigernde Ware vor Ort zu besichtigen (oder durch Dritte besichtigen zu lassen), um Zustand und Qualität der Objekte zu überprüfen. In der dafür eingerichteten Vorbesichtigungszeit erweitern wir nicht nur unsere Öffnungszeiten (jeweils ab dem Sonnabend vor der Auktion, täglich von 9:00 bis 18:00 Uhr), sondern bieten jedem Besucher auch die Gelegenheit, mit unseren Experten persönlich ins Gespräch zu kommen. Wer nicht persönlich kommen oder einen Dritten besichtigen lassen kann, sollte die Möglichkeit einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage per E-Mail nutzen, um eventuelle Fragen und Unklarheiten zu beseitigen.

Zahlungsmittel
Wie kann ich bezahlen?

Wir akzeptieren Bar- und EC-Zahlung an der Kasse im Auktionshaus. Andernfalls können Sie per Banküberweisung (kostenfrei) oder Paypal (zzgl. Paypal-Gebühren) bezahlen. Nur auf Anfrage und mit Ausnahme sind auch Zahlungen per Scheck möglich. Wir akzeptieren grundsätzlich keine Kreditkarten-Zahlung.

Zeitplan
Wann werden die Objekte aufgerufen?

Zu jeder Auktion gibt es einen Zeitplan, der die Abfolge der Kategorien und die annähernde Aufrufzeit der Lose an den jeweiligen Auktionstagen anzeigt. Einen allgemeinen "Zeitplan" finden Sie als Link unter der aktuellen Auktion. Detaillierte Informationen zu Aufruftag und -zeit können Sie nach Öffnen des gewünschten Loses im Online-Katalog einsehen. Pro Stunde werden ca. 140 bis 150 Positionen versteigert. Verschiebungen in jede Richtung sind möglich. Die Aufrufzeiten nur als Näherungsangaben zu verstehen.

Zoll
Was muss bei der Ausfuhr beachtet werden?

Die Ausfuhr von Waren in ein Land außerhalb der EU muss ab einem Rechnungswert von 1000,– € beim zuständigen Zollamt angemeldet werden. Bei Ländern mit Ausfuhrbeschränkungen ist unter Umständen auch bei einem niedrigeren Rechnungsbetrag eine Ausfuhranmeldung erforderlich. Bei einem Versand in ein Land außerhalb der EU durch unser Haus werden die Zollbegleitdokumente durch uns beantragt und der Ware beigefügt.

Zustandsberichte
In welchem Zustand befinden sich die Objekte?

Unsere Katalogbeschreibungen werden mit großer Sorgfalt erstellt. Optisch gravierende Mängel und Defekte werden beschrieben. Alters- und Gebrauchsspuren, die dem Alter der Objekte Rechnung tragen, werden in der Regel nicht extra erwähnt. Das Fehlen eines Hinweises besagt nicht, dass der Gegenstand sich in einem einwandfreien Zustand befindet oder frei von Fehlern bzw. Mängeln ist. Es besteht Obliegenheit zur Vorbesichtigung, um die angebotene Ware zu prüfen und Unklarheiten vor dem Kauf zu beiseitigen. Mit Veröffentlichung des Kataloges empfehlen wir Kunden, die die Vorbesichtigung nicht wahrnehmen können, Zustandsberichte und ggf. zusätzliches Bildmaterial per E-Mail anzufordern, um sich über den Zustand der Objekte zu informieren. Telefonische Rückfragen werden während der Vorbesichtigung täglich von 9:00 bis 18:00 Uhr entgegengenommen.